Verordnung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bei Neubauprojekten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Werte Gemeinderäte!
Wohnungsnahe Abstellplätze für Fahrräder sind ein wichtiger Beitrag, um den Umstieg auf ökologisch sinnvolles Mobilitätsverhalten zu fördern. Die Kosten für Radabstellplätze bei Neubauprojekten sind gering, aber es ist wichtig, sie vorzusehen.
Dazu hat der Tiroler Landtag in seiner Sitzung vom 16.3.2011 eine Novelle zur Tiroler Bauordnung beschlossen. Diese Novelle räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, per Verordnung für Neubauprojekte in der Gemeinde nicht nur Stellplatzverpflichtungen für Kraftfahrzeuge vorzusehen, sondern erstmals auch Fahrradabstellplätze vorzuschreiben!
Die Liste „Frischer Wind und Grüne“ stellt daher den Antrag:
Der Gemeinderat möge eine Verordnung laut § 9a der Tiroler Bauordnung erlassen, die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bei Neubauprojekten vorschreibt.
Wir hoffen auf eine breite Zustimmung für diese sinnvolle Maßnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Für die Liste „Frischer Wind und Grüne“